Förderung

Gemeinsam mehr erreichen.

Unsere Partner im Fördergeld­management.

Um Ihr Budget im Rahmen der Personalentwicklung und Weiterbildung zu entlasten, arbeiten wir mit und in unterschiedlichen Förderprojekten. In diesem Zusammenhang unterstützen und begleiten wir Sie bei der Suche nach der für Sie passenden Förderung, der Antragstellung, der Administration und Abrechnung der Förderungen.

HoGa BALTIC – CHANCENGLEICHHEIT, CHANGEMANAGEMENT UND KOMMUNIKATION IN DER HOGA BRANCHE, VON DER MÜRITZ BIS ZUR OSTSEEKÜSTE

Mehr Informationen...

Was wird gefördert?
Förderung für kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) der HoGa Branche in Mecklenburg-Vorpommern in Form von Weiterbildungen, Beratungsleistungen, Trainings, Workshops & Coachings.

Wie lange?
Ab 01.04.2023 bis 31.03.2026

Wie hoch ist der Zuschuss?
Je Unternehmen können bis zu 10 Tage gefördert werden.
Pro Tag kann der Zuschuss bis zu 1.000 Euro betragen.

 

INQA-Coaching – agil in die digitale Zukunft

Mehr Informationen...


INQA-COACHING

Was wird gefördert?

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) begleitet Unternehmen und Organisationen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmenskultur, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Mit Praxiswissen, Beratung, Selbstchecks, Vernetzungsangeboten und Projektförderungen hilft sie Betrieben und Beschäftigten dabei, sich zukunftsfest aufzustellen und Fachkräfte zu­ sichern. Der Fokus liegt dabei auf den zentralen Themenfeldern der Arbeitswelt: Führung, Diversity, Gesundheit und Kompetenz. Die Initiative ist über­ parteilich und nicht kommerziell und wird getragen von den wichtigsten Akteur*innen der Arbeitswelt in Deutschland. Initiiert wurde sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wie lange?
2023-2027

Wie hoch ist der Zuschuss?
max. 12 Tage á 1.200 Euro
bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

  • Unternehmensform: rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig
  • Sitz und Arbeitsstätte: liegen in Deutschland
  • Beschäftigtenzahl: mind. 1 sozialversicherungspflichtige*r Beschäftigte*r in Vollzeit im letzten Jahr sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten)
  • Umsatz: Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro
  • Gründungsjahr: Unternehmen besteht mindestens 2 Jahre
 

Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden.

Sonstige Informationen?

Anett Moritz und Paul-Philipp Moritz sind autorisierte INQA-Coaches im Programm INQA-Coaching für die betrieblichen Gestaltungsfelder Sozialbeziehung & Kultur, Führung, Berufliche Entwicklung & Karriere, Arbeitsplatz der Zukunft und Arbeitszeit- & Leistungspolitik.

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg

Mehr Informationen...

Was wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen (Bildungsscheck für Beschäftigte) und Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Erstwohnsitz/Hauptsitz im Land Brandenburg.

Wie lange?
Bis 30.06.2024

Wie hoch ist der Zuschuss?

Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

  • Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro.
  • Eine Förderung kann je Zuwendungsempfänger zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.

Sonstige Informationen?
Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Gesamtabrechnung der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.



Förderung unternehmerischen Know-Hows

Mehr Informationen...

Was wird gefördert?
Unternehmensberatungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (bundesweit)

Wie lange?
Bis 31.12.2026

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 Euro.

In den neuen Bundesländern (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtsumme = 2.800 Euro
In den alten Bundesländern (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtsumme = 1.750 Euro

Sonstige Informationen?
Jedes förderberechtigte Unternehmen kann zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr gefördert bekommen. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf Beratungen gefördert bekommen.

Von der Antragstellung bis zum Beratungsbeginn dauert es ca. 2 Wochen.

Begonnen werden darf nach Erhalt der Erlaubnis zum Beratungsbeginn.

Das Projekt muss innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen & abgerechnet sein.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Beratung und der Abrechnung bei der BAFA.

Beratung.

Vermeiden Sie unnötige Umwege! Dies spart Ihnen und Ihrem Team nicht nur Zeit, sondern auch ungeplante Kosten.

Kompetenz­schmiede.

Alle Trainings, Workshops, Coachings, Moderationen und Mediationen im Überblick. Tipp: Wir bieten unsere Schulungen sowohl inhouse als auch online an.